Grundinformationen zur Psychotherapie:


In der Psychotherapie gilt eine umfassende Schweigepflicht. Das heißt, dass die Inhalte der Psychotherapie bei der Psychotherapeutin/beim Psychotherapeuten bleiben. Es dringt nichts nach außen.Jede/r Klient/in kann die/den Psychotherapeuten/in von der Verschwiegenheit entbinden.


Jede/r Psychotherapeut/in ist verpflichtet, Aufzeichnungen über den Verlauf der Psychotherapie zu führen. Diese umfassen die Daten der/des Klientin/en, die Vereinbarungen, das Ziel der Psychotherapie, die Diagnose, jede Stunde und zu diesen eine kurze Notiz. Sie als Patient/in (bzw. als Erziehungsberechtigte/r von Kindern und Jugendlichen, wenn sie die Psychotherapie finanzieren)  haben ein Recht darauf, diese Aufzeichnungen einzusehen.

Weiters haben sie Anrecht auf folgende Informationen:

- mit welcher Methode ein/e Psychotherapeut/in arbeitet

- welche Grundberufe hat die/der Psychotherapeut/in

- mit welcher Frequenz arbeitet sie/er

- wie lange dauert eine Einheit

- wie lange könnte die Psychotherapie dauern (Prognose)

- wie geschieht die Terminvereinbarung

- wie sind die Absageregeln

- wie ist ein/e Psychotherapeut/in erreichbar

- wie sind die Zahlungsmodalitäten

- wie ist die Urlaubsregelung

- wie geschieht die Handhabung von Krisen

   

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