In der Psychotherapie gilt eine umfassende Schweigepflicht. Das heißt, dass die Inhalte der Psychotherapie bei der Psychotherapeutin/beim Psychotherapeuten bleiben. Es dringt nichts nach außen.Jede/r Klient/in kann die/den Psychotherapeuten/in von der Verschwiegenheit entbinden.
Jede/r Psychotherapeut/in ist verpflichtet, Aufzeichnungen über den Verlauf der Psychotherapie zu führen. Diese umfassen die Daten der/des Klientin/en, die Vereinbarungen, das Ziel der Psychotherapie, die Diagnose, jede Stunde und zu diesen eine kurze Notiz. Sie als Patient/in (bzw. als Erziehungsberechtigte/r von Kindern und Jugendlichen, wenn sie die Psychotherapie finanzieren) haben ein Recht darauf, diese Aufzeichnungen einzusehen.
Weiters haben sie Anrecht auf folgende Informationen:
- mit welcher Methode ein/e Psychotherapeut/in arbeitet
- welche Grundberufe hat die/der Psychotherapeut/in
- mit welcher Frequenz arbeitet sie/er
- wie lange dauert eine Einheit
- wie lange könnte die Psychotherapie dauern (Prognose)
- wie geschieht die Terminvereinbarung
- wie sind die Absageregeln
- wie ist ein/e Psychotherapeut/in erreichbar
- wie sind die Zahlungsmodalitäten
- wie ist die Urlaubsregelung
- wie geschieht die Handhabung von Krisen |